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Pflegereform 2024
Ab dem 01.01.2024 erhalten Menschen, die einen Pflegegrad haben, höhere Bezüge aus der Pflegeversicherung. Im weiteren Verlauf sind die neuen Leistungsbezüge dargestellt.
Pflegegeld
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht. Das Pflegegeld erhalten die Pflegebedürftigen direkt von der Pflegekasse. Zum 1. Januar 2025 findet eine weitere Pflegegelderhöhung um 4,5 % statt.
Pflegegrad: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld |
0 € | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegegeld |
0 € | 347 € | 598 € | 798 € | 989 € |
Zahlen ohne Gewähr
Pflegesachleistungen
Auch die Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen Pflegedienst werden zum 1. Januar 2024 um 5 % angehoben. Das betrifft das Pflegegeld, das bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst von der Pflegekasse übernommen wird. Die Pflegesachleistung wird von der Pflegekasse nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern wird direkt an den Pflegedienst bzw. die Sozialstation überwiesen. Wie das Pflegegeld erhöhen sich auch die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2025 noch einmal um 4,5 %.
Pflegegrad: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegesachleistung ab 2024: |
0 € | 760 € | 1.431 € | 1.777 € | 2.200 € |
Pflegesachleistung ab 2025: |
0 € | 794 € | 1.495 € | 1.857 € | 2.299 € |
Zahlen ohne Gewähr
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege wird ein gemeinsamer Jahresbeitrag eingeführt. Ab 2025 steht dann ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für die Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Beide Leistungen können dann für maximal 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Neu ist auch, dass dann auch die Verhinderungspflege sofort nach Feststellung des Pflegegrades 2 ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden kann. Für junge Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis einschließlich des 25. Lebensjahres werden diese Neuregelungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf den 1. Januar 2024 vorgezogen.
Bei Fragen zur Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen stehen Ihnen unsere Pflegedienstleitungen an den jeweiligen Standorten gerne zur Verfügung.